8. [Eröffnungsformel] 4. Gegen diesen Entscheid reichte die Kindsmutter durch ihren Rechtsvertreter mit Eingabe vom 14. Januar 2019 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern ein und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die mit Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel/Bienne vom 12. Dezember 2018 errichtete Beistandschaft für die Kinder C.________, D.________ und E.________ gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB (Ziff. 1-3) sei vollumfänglich aufzuheben.