5. Für die Kosten der sozialpädagogischen Familienbegleitung wird für die Dauer von 6 Monaten Kostengutsprache erteilt. J.________ sowie der Beistand haben der KESB Biel/Bienne spätestens per 12. Mai 2019 Bericht darüber zu erstatten, ob die Weisung weitergeführt werden soll und ob allenfalls eine Anpassung erforderlich ist. 6. Der Sozialdienst wird beauftragt, die Elternbeiträge für die Kindesschutzmassnahme abzuklären und der KESB Biel/Bienne bis am 12. Februar 2019 die Berechnung des Elternbeitrages bzw. gegebenenfalls das Sozialhilfebudget einzureichen. 7. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet.