a) so oft wie nötig einen Bericht über die Lage von C.________, D.________ und E.________ und die Ausübung der Beistandschaften zur Genehmigung vorzulegen, b) nötigenfalls Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse zu stellen, insbesondere sobald andere Kindesschutzmassnahmen angeordnet werden müssen, c) per 11. Dezember 2020 ordentlicherweise den Rechenschaftsbericht einzureichen. 4. Frau A.________ und Herr H.________ wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, mit der sozialpädagogischen Familienbegleitung J.________ zusammenzuarbeiten.