2. Am 18. September 2017 ging bei der KESB Biel in Bezug auf die drei Kinder eine Gefährdungsmeldung der Sozialen Dienste G.________ ein, woraufhin die KESB Letztere mit der Abklärung des Sachverhaltes beauftragte. 3. Nachdem der entsprechende Abklärungsbericht vom 30. August 2018 bei der KESB Biel einging und die Kindseltern von der KESB persönlich angehört wurden, entschied die KESB mit Entscheid vom 12. Dezember 2018 was folgt: 1. Für C.________, D.________ und E.________ wird je eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet. 2. Zum Beistand wird Herr F.________, Soziale Dienste G.________, ernannt, mit dem Auftrag: