Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 14. Januar 2019 2 Regeste: Sind die sozialen Dienste der Wohngemeinde der Betroffenen im Rahmen ihrer Tätigkeit veranlasst, eine Gefährdungsmeldung bei der KESB einzureichen und erhalten sie im Anschluss von dieser einen Auftrag zur Sachverhaltsabklärung, so vermag die Behördenzugehörigkeit der abklärenden Person allein noch keine Befangenheit zu begründen. Vielmehr handelt es sich um einen systembedingten Vorgang, welcher in Art. 22 KESG gesetzlich vorgesehen ist.