4 dass die am 4. Februar 2019 durchgeführte Konsultation am I.________ (Kinderspital) ergeben habe, dass keine Behandlungsmassnahme betreffend ________ notwendig sei. Weiter sei im Wiedererwägungsgesuch auf die deutlichen Fortschritte in der schulischen Entwicklung hingewiesen und dies mit einem aussagekräftigen Beleg der Schule untermauert worden.