6. Mit Entscheid vom 3. April 2019 trat die KESB Bern auf das Wiedererwägungsgesuch nicht ein. 7. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin durch ihre Rechtsvertreterin mit Eingabe vom 6. Mai 2019 wiederum Beschwerde beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge: 1. Auf das Wiedererwägungsgesuch vom 27. März 2019 sei einzutreten. 2. Der Entscheid der KESB Stadt Bern vom 19. Dezember 2018 sei in Wiedererwägung zu ziehen und aufzuheben. 3. Die erlassenen Kindesschutzmassnahmen seien aufzuheben und das eröffnete Kindesschutzverfahren einzustellen.