4. Mit Zwischenentscheid vom 19. Dezember 2018 gab die KESB Bern die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag und forderte die F.________ (Klinik für Kinderorthopädie) und die G.________ (Zahnarztklinik) zur Aufbietung zu einem Vorsorgetermin mit anschliessender Berichterstattung auf. Die Kindseltern wurden gleichzeitig an- 2 gewiesen, die Wahrnehmung der Vorsorgetermine durch C.________ zu gewährleisten.