3. Die durch die EKS Bern durchgeführte Sachverhaltsabklärung ergab, dass C.________ erst im Laufe des Abklärungsverfahrens in E.________ (ausserkantonaler Ort) in einer Privatschule eingeschult worden ist und zuvor keine externe Schule besucht hatte. Seit dem ________ 2018 besuche er nun den Einzelunterricht, nachdem eine Beschulung in der Regelschule und im kleinen Setting von vier Schülern erfolglos verlaufen sei. Gemäss Auskunft der Schule habe C.________ erhebliche Probleme beim Schreiben, wobei unklar sei, ob er es nicht gelernt habe oder ob eine körperliche/motorische Beeinträchtigung vorliege.