2. Am 4. Juli 2018 eröffnete die KESB Bern ein Kindesschutzverfahren, nachdem ihr von der behandelnden Kinderärztin mitgeteilt worden war, dass der an einer deutlichen Behinderung leidende Jugendliche komplett isoliert von der Aussenwelt mit seiner Mutter lebe und trotz fehlender Bewilligung der zuständigen Behörde zu Hause beschult werde. Ebenso meldete die Kinderärztin, dass ihre Empfehlung zur weiteren medizinischen Abklärung in Bezug auf die ________schmerzen von C.________ zum zweiten Mal nicht eingehalten worden sei.