Hintergrund dieser Verfahren war, dass der Beschwerdegegner die Unterschrift der Beschwerdeführerin gefälscht hatte, um sich unrechtmässig an den Geldern ihrer Lebensversicherung zu bereichern, sich z.T. hohe Kreditsummen auszahlen zu lassen oder sich eine Aufenthaltsbewilligung zu erschleichen. Zudem sind etliche Gefährdungsmeldungen und laufende Strafverfahren wegen Drohung, Nötigung und Beschimpfung zum Nachteil der Beschwerdeführerin aktenkundig.