So hat er in den Jahren 2011, 2013, 2014 und 2015 zum Nachteil der Kindsmutter 11 mehrfach Urkundenfälschung begangen und wurde hierfür rechtskräftig verurteilt (s. den Strafbefehl vom 24. November 2016 in den Vorakten der Vorinstanz, Lasche 8). Hintergrund dieser Verfahren war, dass der Beschwerdegegner die Unterschrift der Beschwerdeführerin gefälscht hatte, um sich unrechtmässig an den Geldern ihrer Lebensversicherung zu bereichern, sich z.T. hohe Kreditsummen auszahlen zu lassen oder sich eine Aufenthaltsbewilligung zu erschleichen.