4.2 Die Zustellung eines amtlichen Dokuments im Ausland – wozu auch gerichtliche und aussergerichtliche Verfügungen und Entscheide gehören – stellt gemäss der Rechtsprechung einen staatlichen Hoheitsakt dar, der geeignet ist, die Souveränität bzw. die Gebietshoheit des betroffenen Staates zu verletzen und damit gegen Völkerrecht zu verstossen (s. statt vieler das Urteil des Bundesgerichts 2C_478/2017 vom 9. April 2018 E. 4.1, s. auch Bundesamt für Justiz, Die internationale Rechtshilfe in Zivilsachen, Wegleitung, 3. Aufl. 2003 [Stand Januar 2013], nachfolgend: Wegleitung des BJ], S. 2, abrufbar unter https://www.rhf.admin.ch).