Im Zusammenhang mit dem Verfahren betreffend Kindesschutzmassnahmen werden keine Verfahrenskosten erhoben. Die Verfahrenskosten betreffend Zuteilung der elterlichen Sorge, bestimmt auf CHF 200.00, werden der Kindsmutter auferlegt. Sie werden nach Eintritt der Rechtskraft mit separater Post in Rechnung gestellt.