Die daraufhin erhobene Prosequierungsklage der Beschwerdeführerin wurde am 29. Mai 2019 vom Regionalgericht Oberland gutgeheissen. Die entsprechenden Verbote wurden unbefristet ausgesprochen (s. Beschwerdebeilage 16). 1.6 Mit Verfügung vom 3. Mai 2018 entzog die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Amt für Migration und Personenstand (MIP) dem Beschwerdegegner die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und wies ihn per 18. September 2018 nach Deutschland aus. Zudem wurde ihm ein einjähriges Einreiseverbot auferlegt. 1.7 Mit Entscheid vom 18. März 2019 befand die Vorinstanz, was folgt: 1.