I. Sachverhalt und Prozessgeschichte 1. 1.1 D.________ (geb. am ________ ) ist die Tochter von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin oder Kindsmutter) und C.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner oder Kindsvater). Die Eltern deutscher Staatsangehörigkeit waren nie miteinander verheiratet und leben seit März 2016 getrennt. Der Beschwerdegegner hat das Kind noch vor der Geburt anerkannt und es steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge der Eltern. 1.2 Die Beziehung zwischen den Kindseltern war seit jeher konfliktbehaftet (s.