25.2 Rechtsanwältin B.________ macht in ihrer Honorarnote vom 14. Juni 2019 ein Honorar von CHF 3‘289.00 geltend, wobei sie von einem Aufwand von 9.5 Stunden à CHF 312.00 ausgeht. Für Auslagen veranschlagt sie CHF 299.00 (10 % des Honorars) und die Mehrwertsteuer beläuft sich entsprechend auf CHF 253.10. Das geltend gemachte Honorar, erscheint unter Berücksichtigung des in der Sache gebotenen Zeitaufwands und der Schwierigkeit des Prozesses als zu hoch. Zudem gibt die Honorarnote keine detaillierte Auskunft über die konkreten Auslagekosten, welche mit 10 % des Honorars ebenfalls zu hoch ausfallen.