Im vorliegenden Beschwerdeverfahren geht es zwar einzig um die strittige Frage der Wohnsitzverlegung des Sohnes, welche aber einen grossen Einfluss auf dessen Einschulung und damit auch auf die künftige Betreuungsregelung hat. Wie auch aus dem Abklärungsbericht hervorgeht, ist es für die Wahrung des Kindeswohls von E.________ nötig, dass sämtliche Kinderbelange, konkret die Betreuungsregelung, die Obhut sowie der Wohnsitz, inhaltlich geregelt werden.