9 suchsrecht bei der Kindsmutter und das Kind sei in H.________ einzuschulen, dies stelle die am besten geeignete Lösung für das Kindeswohl dar. Der Richter könne nicht ohne Weiteres von einer Sachkenntnis abweichen, sondern müsse eine solche Abweichung aufgrund des Willkürverbots begründen. Wenn die Aussagekraft eines Gutachtens in bestimmten wesentlichen Punkten zweifelhaft sei, dann müsse der Richter gegebenenfalls zusätzliche Beweise sammeln, um diese Zweifel auszuräumen. Vorliegend sei der Abklärungsbericht aber kohärent und schlüssig.