Die geteilte Obhut habe seit der Trennung gut funktioniert. Durch zunehmende Kom- munika-tionsprobleme in Bezug auf die Betreuungszeiten, finanzielle Fragen und erzieherischen Ansichten werde die Ausübung der alternierenden Obhut belastet. Aufgrund der bevorstehenden Einschulung von E.________, mit welcher die gelebte Betreuung des Kindes nicht mehr realisierbar sei und unter Berücksichtigung des Umstands,