18. Aus dem Abklärungsbericht vom 7. Februar 2019 der espace libre geht hervor, dass die alternierende Obhut im jetzigen Zeitpunkt keine negativen Auswirkungen auf das Kindswohl von E.________ habe. Er lebe sowohl bei der Kindsmutter wie auch beim Kindsvater in einem günstigen Umfeld und könne sich an beiden Orten gut weiterentwickeln. Im Hinblick auf die Einschulung des Kindes im August 2019, welche grössere Änderungen im täglichen Leben von E.________ mit sich bringen werde, sei jedoch eine Anpassung der Betreuungsmodalitäten unumgänglich. Die geteilte Obhut habe seit der Trennung gut funktioniert.