4 sönlichem Verkehr/Betreuungsanteile zuständig, während der Entscheid über strittigen Unterhalt dem Gericht vorbehalten war. Die geteilte Zuständigkeit warf Probleme auf. Die per 1. Januar 2017 eingeführte Kompetenzattraktion hat auf Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erst in der parlamentarischen Beratung ihren Weg ins Gesetz gefunden, weshalb sich für die im Raum stehende Frage der Zuständigkeit die Botschaft als Auslegungshilfe nicht anbietet.