13. Mit Eingabe vom 15. Juli 2019 teilte die Beschwerdegegnerin dem KESGer mit, dass sie bei der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland am 12. Juli 2019 eine Unterhaltsklage eingereicht und auch die Regelung der Frage der Obhut und der Kontaktrechte beantragt habe. Mit Blick auf die entsprechende Kompetenzattraktion werde die Schlichtungsbehörde Biel, resp. gegebenenfalls das ordentliche Zivilgericht ebenfalls die übrigen Kinderbelange zu regeln haben.