8. Die Vorinstanz stellte mit Eingabe vom 17. Juni 2019 (pag. 67 ff.) dem KESGer den Bericht der «Mediation Familiale» vom 11. Juni 2019 sowie eine Einladung an die Parteien zur Anhörung bei der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zu. 9. Die Beschwerdegegnerin, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt D.________, reichte mit Eingabe vom 8. Juli 2019 (pag. 85 ff.) beim KESGer ihre Stellungnahme ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.