in den Kanton Bern. Der Kindsvater erklärte sich mit der Verlegung des Wohnsitzes seines Sohnes nach G.________ einverstanden. 2. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 beantragte der Beschwerdeführer bei der KESB Seeland (nachfolgend: Vorinstanz oder KESB), dass E.________ seinen Wohnsitz bei ihm in H.________ haben und dort beschult werde solle sowie, dass die Vereinbarung betreffend die gemeinsame elterliche Sorge vom 21. März 2016 eingehalten werden solle.