strengen müssen mit gleichzeitigem Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege und Sistierung des Verfahrens zwecks (Fort-)Führung aussergerichtlicher Vergleichsgespräche. Dadurch hätte die Verfahrensleitung das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege frühzeitig prüfen und im Falle der Gutheissung das Ausmass der aussergerichtlichen Bemühungen im Auge behalten und soweit erforderlich Fristen und/oder ein Kostendach setzen können.