Führen aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen in absehbarer Zeit zu keinem Ergebnis, hat sich die Partei, welche beabsichtigt, für das noch einzuleitende Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege zu ersuchen, rechtzeitig um die Einleitung des Verfahrens und Stellung des Gesuchs zu kümmern, allenfalls verbunden mit einem Antrag auf Sistierung des Verfahrens zwecks Führens aussergerichtlicher Vergleichsgespräche. Nach der gescheiterten Einigung bei der Fachstelle hätte die Beschwerdeführerin somit ‒ soweit das Mandat als amtliches geführt werden sollte ‒ ein Verfahren beim zuständigen Gericht an-