Das Vermittlungsverfahren mit anschliessender Genehmigung des Unterhaltsvertrags durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zielt somit bewusst darauf ab, nicht verheirateten Eltern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zu bieten, unter Mithilfe einer hierfür vorgesehenen Fachstelle einen aussergerichtlichen Unterhaltsvertrag abzuschliessen und für verbindlich erklären zu lassen, ohne sich an ein Gericht wenden und einen rechtlichen Beistand beiziehen zu müssen. Die Beiordnung eines amtlichen Rechtsvertreters stünde damit dem Zweck des Vermittlungsverfahrens entgegen, indem dies zu einer nicht gewollten Formalisierung