Zum einen sieht der Kanton Bern ein laienfreundliches und kostenloses Vermittlungsverfahren vor, das eine ausreichende fachliche Rechtsberatung und Unterstützung der Eltern durch Fachstellen sicherstellt und keine (zusätzliche) Rechtsverbeiständung erfordert. Die Eltern erhalten im Rahmen des Vermittlungsverfahrens von den Fachstellen ‒ gestützt auf die vorgelegten Unterlagen ‒ konkrete Vorschläge betreffend die Ausgestaltung eines aussergerichtlichen Unterhaltsvertrags und es werden in Zusammenarbeit mit ihnen mögliche Regelungen besprochen und bei Bedarf erläutert (inkl. Unterhaltsberechnung gemäss Lebenshaltungskosten-Metho-