111 ZGB) vergleichen, bei dem praxisgemäss in einem beschränkten zeitlichen Umfang die Anwaltsaufwendungen für die vorgängige Ausarbeitung der Scheidungskonvention über die unentgeltliche Rechtspflege ausnahmsweise (rückwirkend) entschädigt werden. Zum einen sieht der Kanton Bern ein laienfreundliches und kostenloses Vermittlungsverfahren vor, das eine ausreichende fachliche Rechtsberatung und Unterstützung der Eltern durch Fachstellen sicherstellt und keine (zusätzliche) Rechtsverbeiständung erfordert.