Am 24. August 2017 unterbreitete die Fachstelle den Eltern einen angepassten Vorschlag. Mit Schreiben vom 26. September 2017 informierte die Fachstelle die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde darüber, dass die Eltern in der Zwischenzeit je einen Anwalt beigezogen hätten und das Gericht entscheiden müsse, wenn auch auf diesem Weg keine Einigung gelinge. Ferner teilte sie mit, dass sie ihre eigenen Bemühungen aufgrund der Mandatierung der Anwälte ein-