Gestützt auf die eingereichten Unterlagen nahm die Fachstelle Berechnungen vor und führte ein Gespräch mit den Eltern. Nachdem sich die Eltern auf einen Betrag von CHF 1‘500.00 geeinigt hatten, ergab eine Vorprüfung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, dass der Vorschlag nicht genehmigungsfähig und der Betrag mit Hilfe von Berechnungsblättern zu bestimmen sei. Am 24. August 2017 unterbreitete die Fachstelle den Eltern einen angepassten Vorschlag.