bbis ZPO). 16.1 Wünschen sich die Eltern fachliche Beratung bei der Ausarbeitung eines aussergerichtlichen Unterhaltsvertrags, können sie sich im Kanton Bern mittels entsprechender Absichtserklärung an die am Wohnsitz des Kindes zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder an den zuständigen Sozialdienst bzw. die zuständige Fachstelle der Wohnsitzgemeinde des Kindes wenden (vgl. Formular «Absichtserklärung der Eltern für die Regelung oder Abänderung des Kindesunterhalts», abrufbar unter www.jgk.be.ch > Kindes- und Erwachsenenschutz > Behördlicher Kindesschutz > Formulare & Merkblätter).