Frage der Beiordnung eines amtlichen Anwaltes für die Ausarbeitung eines von der KESB zu genehmigenden Unterhaltsvertrages: - Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht nicht für ausserprozessuale Rechtsberatung (E. 15.3 und 16.4). - Die Dienstleistung der KESB oder des Sozialdienstes bzw. der zuständigen Fachstelle, an die sich die Eltern für fachliche Beratung bei der Ausarbeitung eines aussergerichtlichen Unterhaltsvertrags wenden können, besteht im formlosen Beraten und Vermitteln (E. 16.1 und 16.2). - Während dieses formlosen Vermittlungsverfahrens wie auch für das anschliessende Verfahren um Genehmigung des Unterhaltsvertrages vor der KESB bedarf es