91 der Beschwerde, pag. 39). Diese Beurteilung bezieht sich auf eine Passage in der Stellungnahme der Beiständin vom 12. November 2018, in der sie ausführt, sie erlebe die Zusammenarbeit mit E.________ als unterstützend (Ziff. 5 der Stellungnahme). An einer anderen Stelle erklärt die Beiständin, sie sei von E.________ – sowie von einer anderen Tochter der Betroffenen – bei der Suche nach einer neuen Unterkunft tatkräftig unterstützt worden (Ziff. 1 der Stellungnahme). Die Beiständin legt damit sachlich und nachvollziehbar dar, dass sich der Austausch mit E._____