9. Am 9. Mai 2019 wies der Instruktionsrichter die Anträge der Beschwerdeführenden auf Durchführung verschiedener Beweismassnahmen ab (Edition von Akten betreffend Kündigung Vertrag Altersheim G.________, Befragungen in diesem Zusammenhang sowie betreffend heutige Wohnsituation und medizinische Behandlung und Betreuung, Augenschein im heutigen Domizil der Betroffenen; pag. 79 ff.). 10. Die Beschwerdeführenden replizierten am 14. Mai 2019 auf die Vernehmlassung der Vorinstanz. An ihren Beweisanträgen halten sie fest. 11. Am 22. Mai 2019 reichte Rechtsanwalt C.________ namens der Beschwerdeführer seine Kostennote ein. II.