4. Zwei Kinder der Betroffenen, B.________ und A.________ (nachfolgend Beschwerdeführende), vertreten durch Rechtsanwalt C.________, reichten am 17. Oktober 2018 eine Beschwerde gegen die Beiständin gemäss Art. 419 ZGB ein und beantragten deren Entlassung (Art. 423 ZGB). Ausserdem sei die Schwester E.________ als Ansprechperson und Beauftragte für medizinische und anderweitige Belange der Betroffenen zu entlassen. Die Beschwerdeführenden sind im Wesentlichen der Ansicht, die Beiständin habe die Kündigung durch das Altersheim G.________ zu verantworten.