Es sei seitens der Beiständin als sehr belastend erlebt worden, dass die Kindsmutter nicht bereit gewesen sei, den geltenden Betreuungsplan (kurze, aber dafür regelmässige Besuche) zugunsten ihres Sohnes umzusetzen. Sie habe stets darauf beharrt, Recht zu bekommen für die Gräueltaten, die sie ihren Angaben zufolge weiterhin erlebe. Die Kindsmutter sehe C.________ aktuell ca. drei Mal jährlich an Familienfesten bei ihrer Schwester. Die Führung der Beistandschaft sei ausserordentlich zeitintensiv gewesen.