13. Aus dem Beistandschaftsbericht vom 19. April 2018 für die Periode von März 2016 bis Ende Februar 2018 geht zusammengefasst Folgendes hervor: Die Zusammenarbeit mit der Kindsmutter werde als blockiert beurteilt. Es seien Verschlechterungen zu verzeichnen. In guten Momenten könne die Kindsmutter spannende und kindsgerechte Aktivitäten mit C.________ unternehmen. Es sei seitens der Beiständin als sehr belastend erlebt worden, dass die Kindsmutter nicht bereit gewesen sei, den geltenden Betreuungsplan (kurze, aber dafür regelmässige Besuche) zugunsten ihres Sohnes umzusetzen.