Die damals ausgearbeitete Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen der Kindsmutter und C.________ basierte hauptsächlich auf den Erkenntnissen und Empfehlungen des forensisch-psychologischen Gutachtens des Zentrums für Forensik der der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste J.________ (nachfolgend: Gutachten) vom 15. Dezember 2016 sowie auf den bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Besuchsrechts.