spätestens vier Wochen im Voraus über ein Familienfest in Kenntnis zu setzen; f) bei einer nachvollziehbaren Terminkollision zwischen der Familie mütterlicherseits und den Grosseltern väterlicherseits haben die Grosseltern väterlicherseits Vorrang; g) der Mutter ist es auch in Begleitung von Dritten untersagt, mit C.________ Ferien zu machen.