Die Beschwerdeführerin reichte mit Eingabe vom 27. November 2018 ihre Stellungnahme ein. Aufgrund von noch bestehenden Unklarheiten bzgl. ihrer Eingabe bzw. Haltung wurde die Beschwerdeführerin erneut gebeten, zum geplanten Vorgehen konkret Stellung zu nehmen. In ihrer zweiten Stellungnahme vom 25. Dezember 2018 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass sie mit dem Vorhaben nicht einverstanden sei.