der KESB mit, dass der Kindsvater seinen Sohn dauerhaft zu sich nehmen wolle. 2.3 Mit Schreiben vom 20. November 2018 wurde die Beschwerdeführerin über das geplante weitere Vorgehen betreffend den Umzug ihres Sohnes C.________ zum Kindsvater informiert, es wurde ihr die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben und sie wurde darauf hingewiesen, dass sie bei der KESB einen Termin für eine persönlichen Anhörung vereinbaren könne, falls sie dies wünsche. 2.4 Die Beschwerdeführerin reichte mit Eingabe vom 27. November 2018 ihre Stellungnahme ein.