Mittelland Nord vom 22. April 2015). 1.3 Mit dem Ziel, nach Möglichkeit einen regelmässigen persönlichen Verkehr zwischen C.________ und der Kindsmutter sicherzustellen, passte die KESB Bern (nachfolgend: Vorinstanz oder KESB) mit Kammerentscheid vom 22. März 2017 die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen C.________ und der Kindsmutter sowie die Aufgaben der Beiständin der aktuellen Situation an und erteilte den Eltern Weisungen.