Telefonaten ist unter Berücksichtigung, dass es sich um zwei Beschwerdeverfahren handelt, geboten. Mit dem veranschlagten vollen Honorar von CHF 3‘312.00 schöpft Rechtsanwältin Y.________ den Tarifrahmen zu rund 25 % aus, was ebenfalls gerechtfertigt ist. Die amtliche Entschädigung wird gemäss Honorarnote wie folgt festgelegt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 14.40 200.00 CHF 2'880.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF