22.2 Rechtsanwältin Y.________ macht gemäss Kostennote vom 9. Januar 2019 für beide Beschwerdeverfahren ein Honorar von CHF 2‘880.00 (14.4 h x CHF 200.00), zuzüglich Auslagen von CHF 135.00 und Mehrwertsteuer von CHF 232.15 und damit total Parteikosten von CHF 3‘712.40 geltend (pag. 73/Dossier KES 18 842). Der geltend gemachte Aufwand von 14.4 Stunden für die Erstellung der beiden Beschwerdeantworten und der Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege inkl. Aktenstudium und Korrespondenz und div. Telefonaten ist unter Berücksichtigung, dass es sich um zwei Beschwerdeverfahren handelt, geboten.