16. Der Beschwerdegegner hat für die beiden Beschwerdeverfahren KES 18 842 und 843 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwältin Y.________ als amtliche Anwältin gestellt. 10 Da in Verfahren betreffend Kindesschutzmassnahmen vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht keine Verfahrenskosten erhoben werden (siehe E. 20 unten), ist das Gesuch nur hinsichtlich der Beiordnung der amtlichen Rechtsbeiständin zu prüfen und ansonsten darauf nicht einzutreten.