7 welcher die Obhut von der Kindsmutter auf den Kindsvater übertragen werden soll, rechtsgültig zustande gekommen und ob die Kindsmutter daran gebunden ist. 13.2 Vorab ist es angezeigt, einige Grundlagen zu der elterlichen Sorge, der Obhut und des Aufenthaltsbestimmungsrechts darzulegen. Die elterliche Sorge und die Obhut sind voneinander abzugrenzen. Unter der Herrschaft des bis am 30. Juni 2014 geltenden Rechts war das «Obhutsrecht» Bestandteil des elterlichen Sorgerechts.