5. Mit Entscheid vom 9. November 2018 entliess die KESB die bisherige Beiständin, unter Einsetzung von Frau M.________ als neue Beiständin mit den Aufgaben, die Eltern mit Rat und Tat zu unterstützen, wenn nötig zwischen den Kindseltern zu vermitteln, den persönlichen Verkehr zwischen C.________ und ihrer Mutter zu regeln und zu überwachen, abzuklären, ob es weitergehende Hilfestellungen brauche und diese bei Bedarf zu installieren, die Kindseltern im Bereich der Alimente zu beraten und zu unterstützen und mit den Eltern eine neue Unterhaltsvereinbarung nach neuem Recht auszuarbeiten.