Der Unterhalt des Kindsvaters wird ab 1. November 2018 sistiert. [Weitere Regelung betr. finanzieller Folgen.] Ab 1. November 2018 wird der Unterhalt so rasch wie möglich neu berechnet. [Weitere Regelung betr. finanzieller Folgen.] Das Besuchsrecht der Kindsmutter wird wie folgt geregelt: C.________ verbringt jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 17.00 Uhr bis Sonntagabend, 18.00 Uhr bei der Kindsmutter. Die Kindsmutter holt C.________ jeweils am Freitagabend in der KiTa ab und die Kindsmutter bringt C.________ am Sonntagabend jeweils zum Kindsvater zurück. C.________ verbringt vier Wochen Ferien jährlich bei der Kindsmutter.